AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schneider Medienservice GmbH für www.schneider-medienservice.de

Gegenstand
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Agentur, die diese auf den Gebieten der Kommunikations- und Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbevermittlung im Kernbereich Hotellerie oder anderen Bereichen für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Zudem bietet die Agentur die Durchführung von Schulungs und Weiterbildungsmaßnahmen an.

Präsentation
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags, soweit nicht anders vereinbart, auf die Projektvergütung angerechnet. Urhebernutzungsund Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Nichtbeauftragung bei der Agentur. Werden die im Zuge einer Präsentation von der Schneider Medienservice GmbH eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Schneider Medienservice GmbH gestalteten Werbemittel verwertet, so ist die Schneider Medienservice GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Jegliche Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder ähnliches ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der Schneider Medienservice GmbH unzulässig. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen beauftragt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.

Treuebindung an den Auftraggeber
Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausreichenden Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

Werbeträger
Aufträge erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen. Auf Wunsch und nach Vereinbarung können Aufträge auf fremden Namen und fremde Rechnung realisiert werden.

Konkurrenzausschluss
Die Agentur gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen nur im Rahmen eines Agenturvertrags. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen zu beauftragen.

Geheimhaltungspflicht
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

Urheber- und Nutzungsrechte
Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Agentur.

Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und den Urheber hinzuweisen, ohne vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internetauftritt (Website) mit Namen, Firmenlogo, Bildmotiven und erläuternden Texten auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Terminvereinbarung
Zur Abwicklung des Projekts wird ein Terminplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Etwaige Abweichungen müssen in einem angemessenen Zeitraum schriftlich mitgeteilt werden. Werden Termine durch den Auftraggeber oder durch Dritte verschoben, so verschieben sich automatisch die für den Auftragnehmer relevanten Termine. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Terminplan aufzustellen, um die Ressourcenplanung anzupassen. Dadurch verursachte Kosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrages wird in einer Leistungsübersicht zusammengefasst und bildet die Grundlage für Kalkulationen. Über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Die Schneider Medienservice GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

Zusatzleistungen
Nachträgliche Änderungen inhaltlicher oder struktureller Art (Autorenkorrekturen) werden gesondert berechnet und beeinflussen evtl. die Terminvereinbarung. Zur Einhaltung der Terminvereinbarung notwendige Mehrarbeit werden gesondert berechnet.

Internet und Online-Marketing
Wenn die Schneider Medienservice GmbH dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist die Schneider Medienservice GmbH im Verhältnis zur DENIC, zu NIC.at, dem Switch, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Schneider Medienservice GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde die Schneider Medienservice GmbH hiermit im Innenverhältnis frei.

Inhalte von Werbemitteln und gelieferte Daten
Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Schneider Medienservice GmbH findet nicht statt. Die Schneider Medienservice GmbH überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist die Schneider Medienservice GmbH berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Wenn die Schneider Medienservice GmbH aus den beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber der Schneider Medienservice GmbH zur Leistung verpflichtet. Der Kunde stellt der Schneider Medienservice GmbH im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peep-Shows usw.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist die Schneider Medienservice GmbH berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

Die Schneider Medienservice GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, die Schneider Medienservice GmbH handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von der Schneider Medienservice GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. Die Schneider Medienservice GmbH haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von der Schneider Medienservice GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Die Schneider Medienservice GmbH haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Schneider Medienservice GmbH haftet auch nicht für den Inhalt der über die Schneider Medienservice GmbH vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung des Schneider Medienservice GmbH Systems, insbesondere aus den über der Schneider Medienservice GmbH bezogenen Texten oder Programmen bestehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn der Teilnehmer über die Schneider Medienservice GmbH auf Informationssysteme zugreift, geschieht dies auf Kosten und auf das alleinige Risiko des Kunden. Jede Verantwortung von der Schneider Medienservice GmbH für Art, Umfang und Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von der Schneider Medienservice GmbH für den Kunden erbracht worden sind, ist ausgeschlossen. Die Schneider Medienservice GmbH haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von der Schneider Medienservice GmbH gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde alleine. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit nicht die Schneider Medienservice GmbH die Datensicherung für den Kunden übernommen hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde der Schneider Medienservice GmbH Daten übermittelt. In einem solchen Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei der Schneider Medienservice GmbH werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an der Schneider Medienservice GmbH zu übertragen.

Abnahme
Sämtliche Leistungen von der Schneider Medienservice GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und binnen maximal 5 Tagen, falls keine anderen Zeiträume vereinbart wurden, freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von der Schneider Medienservice GmbH wird der Kunde selbst überprüfen lassen. Wünscht der Kunde die Überprüfung durch die Schneider Medienservice GmbH, so hat der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Schneider Medienservice GmbH mit Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

Zahlung
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen an: 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Abschluss des Projekts. Die Agentur gewährt ab dem Rechnungsdatum ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10% p.a. als vereinbart.

Gewährleistung und Schadenersatz
Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem Handeln durch die Schneider Medienservice GmbH zur Geltendmachung.

Haftung
Wird die Schneider Medienservice GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Kunde der Schneider Medienservice GmbH ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter wettbewerbs- und urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunde zu vertreten hat.

Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist die Schneider Medienservice GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zum Schneider Medienservice GmbH Systemen sofort zu sperren.

Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen sollten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Deutschland. Auf schuldrechtliche Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für das Sachenrecht gilt gleiches.